OLG Frankfurt a. M.
Die Inanspruchnahme einer englischen Garantie auf erstes Anfordern ist auch auf deutsch möglich
OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 8. Februar 2000 - 5 U 152/98;
OLG Frankfurt a. M.
vom 08.02.2000
- 5 U 152/98
RIW
2001, 615
(Heft 8)
SachverhaltDie Klägerin, eine österreichische Gesellschaft, nimmt die Beklagte, eine in Frankfurt a. M. ansässige Bank, aus einer Bankgarantie auf erstes Anfordern im Urkundenprozess auf Zahlung von 400 000 DM nebst Zinsen in Anspruch. Die Klägerin errichtete in Badgastein in den Jahren 1995/1996 eine Ferienwohnungsanlage, die aus fünf Bauobjekten und insgesamt 205 Appartements bestand. Gemäß einem Verhandlungsprotokoll vom 19. 6. 1996 beauftragte sie die Streithelferin der Beklagten, das ...
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