Die Niederlassungsfreiheit, nicht die Kapitalverkehrsfreiheit ist berührt, wenn von einer gebietsansässigen Gesellschaft an eine wesentlich beteiligte gebietsfremde Anteilseignerin gezahlte Darlehenszinsen als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden – “Lasertec” (Beschluss vom 10.05.2007, C-492/04)
Eine nationale Maßnahme, nach der Darlehenszinsen, die eine gebietsansässige Kapitalgesellschaft an einen gebietsfremden Anteilseigner zahlt, der an ihrem Kapital wesentlich beteiligt ist, unter bestimmten Voraussetzungen als verdeckte Gewinnausschüttung behandelt werden, die bei der Darlehensnehmerin besteuert wird, berührt vorwiegend die Ausübung der Niederlassungsfreiheit im Sinne der Art.…
EuGH, RIW 2007, 632-634 (Beschluss vom 10.05.2007, C-492/04)
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