Die Reichweite von Schirmklauseln in Investitionsschutzabkommen nach der jüngsten ICSID-Spruchpraxis
Schirmklauseln sind Klauseln zwischenstaatlicher Investitionsschutzabkommen, durch die sich die Vertragsstaaten dahingehend binden, diejenigen Verpflichtungen einzuhalten, die sie gegenüber Investoren eingehen, die Staatsangehörige der anderen Vertragspartei sind. Verträge zwischen Staaten und ausländischen Investoren sollen so unter den “Schutzschirm” des völkerrechtlichen Investitionsschutzabkommens gestellt werden: Jeder Vertragsbruch soll einen Verstoß gegen das völkerrechtliche Investitionsschutzabkommen darstellen und den Zugang zu den dort vorgesehen internationalen Streitbeilegungsmechanismen eröffnen. …
von Walter, RIW 2006, 815-824
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