Die neue Organisation der italienischen GmbH nach der Reform des italienischen Gesellschafts-rechts unter besonderer Berücksichtigung der Geschäftsführerhaftung
Mit der Gesellschaftsrechtsreform, die am 1. 1. 2004 in Kraft getreten ist, wurde die Haftung der Gesellschafter der italienischen GmbH (società a responsabilità limitata”, nachfolgend: s. r. l.) vollständig neu geregelt. Es wurde eine neue Vorschrift eingeführt, die ausdrücklich die Haftung der Gesellschafter der s. r. l. vorsieht. In dem folgenden Beitrag sollen daher der Regelungsbereich sowie die Reichweite dieser neuen Haftungsvorschrift untersucht werden. …
Catania, RIW 2007, 367-371
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