International
Dienststelle Wien der Europäischen Patentorganisation: Immunität im Streit um Mietvertrag des Amtsgebäudes
ÖOGH, Entscheidung vom 11. Juni 1992 - 7 Ob 627/91;
International
vom 11.06.1992
- 7 Ob 627/91
RIW
1993, 237
(Heft 3)
Die Europäische Patentorganisation (EPO) hat mit der Republik Österreich ein Abkommen über den Sitz seiner Dienststelle Wien geschlossen (öBGBl. 672/1990). Gemäß Art. 4 Abs. 1 dieses Abkommens »genießt die Organisation im Rahmen ihrer amtlichen Tätigkeit Immunität von der Gerichtsbarkeit und Vollstreckung« mit Ausnahme der Fälle des Verzichts, von Kraftfahrunfällen und von Lohnpfändungsklagen. Die EPO mietete für ihre Dienststelle Wien Räume eines Hauses im Eigentum einer österreichischen GmbH. ...
Sehr geehrter Leser,
Sie sind zur Zeit nicht angemeldet. Bitte loggen Sie sich ein,
um das Dokument der Zeitschrift
Recht der internationalen Wirtschaft
zu lesen.
zum Login
Sind Sie bereits Leser der Zeitschrift und möchten Sie
auch die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift nutzen,
dann können Sie die
Zeitschrift sofort freischalten.
Bestellen Sie ein Abonnement für die Zeitschrift Recht der internationalen Wirtschaft,
um die R&W-Online Datenbank dieser Zeitschrift zu nutzen.
Abonnement abschließen.