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RIW 2004, 950
 
EuGH
Eine GmbH & Co. KG ist zur Offenlegung von Jahresabschluss und Lagebericht gegenüber jedermann verpflichtet; das Einsichtsrecht steht auch Konkurrrenten eines Presse-/Rundfunkunternehmens zu

EuGH, Entscheidung vom 23. September 2004 - verb. Rs. C-435/02;

EuGH vom 23.09.2004 - verb. Rs. C-435/02
RIW 2004, 950 (Heft 12)
1. Die Vorabentscheidungsersuchen betreffen die Gültigkeit der Richtlinie 90/605/EWG des Rates vom 8. 11. 1990 zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG über den Jahresabschluss bzw. den konsolidierten Abschluss hinsichtlich ihres Anwendungsbereichs (ABl. L 317, S. 60).2. Diese Ersuchen ergehen im Rahmen von Rechtsstreitigkeiten der Axel Springer AG (im Folgenden: Springer) gegen die Zeitungsverlag Niederrhein GmbH & Co. Essen KG (im Folgenden: Zeitungsverlag Niederrhein) (C-435/02) ...

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