BFH
Eine US-Kapitalgesellschaft mit statutarischem Sitz in den USA, die ihre tatsächliche Geschäftsleitung ins Inland verlegt, kann Organträgerin einer GmbH sein
BFH, Entscheidung vom 29. Januar 2003 - I R 6/99;
BFH
vom 29.01.2003
- I R 6/99
RIW
2003, 627
(Heft 8)
SachverhaltBei der Klägerin, zwischenzeitlich infolge formwechselnder Umwandlung eine OHG, handelte es sich im Streitjahr 1990 um eine inländische GmbH, an der zu 99,5 v. H. eine andere inländische GmbH, die A-GmbH, und zu 0,5 v. H. die B-Inc. beteiligt waren. Die B-Inc. ist eine AG US-amerikanischen Rechts, die am 27. 12. 1988 nach den Gesetzen des US-Bundesstaates Delaware gegründet wurde und die dort auch ihren (statutarischen) Sitz hat. Ihre Geschäftsleitung befand sich in Deutschland am Ort ...
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