Ermessen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Leiharbeit-Richtlinie – Verpflichtung der Gerichte zum individuellen Rechtsschutz (Urteil vom 14.10.2020, C-681/18)
Art. 5 Abs. 5 Satz 1 der Richtlinie 2008/104/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. 11. 2008 über Leiharbeit ist dahin auszulegen, dass er nationalen Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die die Zahl aufeinanderfolgender Überlassungen desselben Leiharbeitnehmers bei demselben entleihenden Unternehmen nicht beschränkt und die Rechtmäßigkeit des Einsatzes von Arbeitnehmerüberlassung nicht von der Angabe der technischen oder mit der Produktion, …
EuGH, RIW 2021, 55-61 (Urteil vom 14.10.2020, C-681/18)
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