EuGVVO – kein Übergang des Sondergerichtsstands für Verkehrsunfallopfer gegen Versicherung mittels Abtretung an Gewerbetreibenden (Urteil vom 31.01.2018, C-106/17)
Art. 13 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. 12. 2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist in Verbindung mit Art. 11 Abs. 1 Buchst. b dieser Verordnung dahin auszulegen, dass sich eine natürliche Person, deren gewerbliche Tätigkeit insbesondere in der Geltendmachung von Schadensersatzforderungen gegen Versicherer besteht und die sich auf einen mit dem Opfer eines Verkehrsunfalls geschlossenen Zessionsvertrag beruft, …
EuGH, RIW 2018, 143-146 (Urteil vom 31.01.2018, C-106/17)
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