EuGVVO – keine Ausstrahlungswirkung der von Gesellschaften geschlossenen Gerichtsstandsvereinbarung auf die Vertreter der Gesellschaften (Urteil vom 28.06.2017, C-436/16)
Art. 23 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 des Rates vom 22. 12. 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist dahin auszulegen, dass eine Gerichtsstandsklausel, die in einem zwischen zwei Gesellschaften geschlossenen Vertrag enthalten ist, nicht von den Vertretern einer dieser Gesellschaften geltend gemacht werden kann, …
EuGH, RIW 2017, 507-510 (Urteil vom 28.06.2017, C-436/16)
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