EuGVVO: Anerkennung eines englischen Versäumnisurteils ohne Entscheidungs-gründe – Reichweite des Ordre-public-Vorbehalts (Urteil vom 06.09.2012, C-619/10)
Art. 34 Nr. 2 der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 vom 22. 12. 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen, auf den Art. 45 Abs. 1 dieser Verordnung verweist, ist in Verbindung mit den Erwägungsgründen 16 und 17 dieser Verordnung dahin auszulegen, dass dann, wenn der Beklagte die Vollstreckbarerklärung einer im Ursprungsmitgliedstaat erlassenen, …
EuGH, RIW 2012, 781-785 (Urteil vom 06.09.2012, C-619/10)
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