OFD Köln
Fehlende Abführung von Kapitalertragsteuer bei verdeckter Gewinnausschüttung an beschränkt Steuerpflichtige: Haftung
OFD Köln, Schreiben vom 3. November 1994 - S 2742-33-St 131
RIW
1995, 168
(Heft 2)
»Im Rahmen von Außenprüfungen bei Kapitalgesellschaften kommt es häufig zur Feststellung von verdeckten Gewinnausschüttungen. Der Landesrechnungshof hat beanstandet, daß im Zusammenhang mit verdeckten Gewinnausschüttungen an beschränkt steuerpflichtige Anteilseigner von inländischen Kapitalgesellschaften - insbesondere ausländische natürliche und juristische Personen - die Möglichkeit der Verjährung von Haftungsansprüchen gegen Kapitalgesellschaften wegen nicht abgeführter Kapitalertragsteuer ...
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