Fernabsatzvertrag für Verbraucherkredite – kein neuer Vertrag bei alleiniger Vereinbarung über Anschlusszinsen (Urteil vom 18.06.2020, C-639/18)
Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. 9. 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG ist dahin auszulegen, dass eine Änderungsvereinbarung zu einem Darlehensvertrag nicht unter den Begriff “Finanzdienstleistungen betreffender Vertrag” im Sinne dieser Bestimmung fällt, …
EuGH, RIW 2020, 531-534 (Urteil vom 18.06.2020, C-639/18)
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