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RIW 1995, 610
 
BFH
Feststellung des Hinzurechnungsbetrags

BFH, Entscheidung vom 15. März 1995 - IR 14/94;

BFH vom 15.03.1995 - IR 14/94
RIW 1995, 610 (Heft 7)
Sachverhalt:Die Klägerin ist eine natürliche Person, die am 31. Dezember 1983 unbeschränkt steuerpflichtig war. Damals besaß sie alle Aktien der CH-AG, einer nach schweizerischem Recht errichteten AG mit Sitz in Genf. Die CH-AG war Eigentümerin eines Gebäudes mit Wohnungen und gewerblich genutzten Räumen in Genf, die sie vermietete. Das Wirtschaftsjahr 1983 der CH-AG entsprach dem Kalenderjahr. Die CH-AG ermittelte für 1983 einen Gewinn in Höhe von 173 894 sfr. Bei dieser Gewinnermittlung sind ...

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