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RIW 2017, I
Wilske 

Freihandel, Trump und deutsche Exportwirtschaft – “and now for something completely different”?

Abbildung 1

Man kann dem neugewählten US-Präsidenten Donald J. Trump nicht vorwerfen, dass er nicht konsequent an der Umsetzung seines Wahlprogramms arbeite. An seinem ersten Arbeitstag hat er die USA bereits aus dem Transpazifischen Handelsabkommen (TPP) verabschiedet. Ebenso rasch kündigte er Neuverhandlungen des Nordamerikanischen Freihandelsabkommens (NAFTA) mit den Nachbarländern Mexiko und Kanada an. Trump, der sich bekanntlich auf “The Art of the Deal” verstehen will, hält NAFTA für den “schlechtesten Deal aller Zeiten”. Von TTIP redet schon niemand mehr, schließlich haben politische Widerstände in Europa dazu geführt, dass bei Ablauf der Amtszeit von Barack Obama kein ausverhandelter Vertragsentwurf vorlag. Wer aus welchen Gründen auch immer in Europa dieses Freihandelsabkommen ablehnte, hat nun in Donald J. Trump einen mächtigen Verbündeten gegen Freihandel und Multilateralismus. Gewarnt werden muss aber vor der Illusion, dass mit der Abkehr vom Freihandel eine Hinwendung zum Umweltschutz oder der Stärkung des Sozialstaatprinzips einhergehe. Dies hat Trump mit seiner Leugnung des Klimawandels, dem Rückbau von Regulierungen im Umweltschutz und der angekündigten Abschaffung von Obamacare bereits mehr als deutlich gemacht. Sowohl das erste Treffen von Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Trump am 17. 3. 2017 in Washington als auch das G20-Finanzministertreffen in Baden-Baden am 18./19. 3. 2017 waren ein unmissverständlicher Beleg, dass sich die Politik der US-Administration signifikant geändert hat. So haben die USA im Abschluss-Kommuniqué der G20-Finanzminister ein Bekenntnis zum Freihandel und gegen Protektionismus ausdrücklich verweigert. Gefordert wird mittlerweile ein “fairer” Handel, was bedeuten soll, dass Handelsüberschüsse zu Ungunsten der USA zu korrigieren sind. Im Zentrum der Kritik stehen insbesondere China, Japan und Deutschland. Was bedeutet dies für die deutsche Exportwirtschaft, für die der US-amerikanische Markt von größter Bedeutung ist?

Dass eine Produktion deutscher Automobilhersteller und -zulieferer in Mexiko für den US-Markt künftig riskant sein kann, hat Trump mit der Ankündigung von Strafzöllen schon mehr als deutlich gemacht. Die durch NAFTA ermöglichte zollfreie Einfuhr aus Mexiko für den US-Markt ist nicht dauerhaft gesichert, gilt für einen NAFTA-Ausstieg der Vertragspartien doch eine nur sechsmonatige Kündigungsfrist. Für die Kündigung benötigt der US-Präsident noch nicht einmal die Zustimmung des Kongresses. Danach würden die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) gelten. Für die meisten Produkte liegen die Zölle nach den WTO-Abkommen im niedrigen einstelligen Bereich, wobei der US-Präsident nach einem Gesetz aus dem Jahr 1974 aber auch höhere Zölle festlegen darf, um sich gegen “unfaire” Geschäftspraktiken der Handelspartner zu wehren. Klassische Schutzzölle sind dagegen mit den WTO-Abkommen unvereinbar. Derzeit debattiert wird eine neue Grenzsteuer (Border Adjustment Tax), die mit ausreichender politscher Unterstützung im US-Kongress rechnen könnte. Diese Steuer würde Importe in die USA deutlich verteuern bei gleichzeitiger Steuerfreistellung von US-Exporten. Je nach Ausgestaltung wäre sie mit WTO-Recht unvereinbar. Mit sechsmonatiger Frist ist allerdings auch der Ausstieg aus der WTO möglich. Mit dieser Grenzsteuer kämen die USA überdies in Konflikt mit zahlreichen Doppelbesteuerungsabkommen, die aber genau so wenig dauerhaften Schutz gewähren können. Auch ohne Kündigung dieser Abkommen ist fraglich, inwieweit die Verletzung völkerrechtlicher Abkommen eine Regierung beeindrucken würde, die sich klar einem “America first” wie auch einer Abkehr vom Multilateralismus verschrieben hat. Nicht vergessen werden darf hier jedoch auch, dass nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. 12. 2015 (RIW 2016, 385) auch in Deutschland ein sog. treaty override – der “Wortbruch” des Verfassungsstaates, wie ihn Klaus Vogel einmal genannt hat – verfassungsgemäß (wenn auch völkerrechtswidrig) ist.

Die deutsche Exportindustrie sollte sich daher nicht ausschließlich auf rechtliche Argumente verlassen, sondern nüchtern prüfen, inwieweit US-Kunden überhaupt in der Lage sind, beispielsweise deutsche Präzisionsinstrumente kurzfristig durch Eigenprodukte zu ersetzen. Man mag zwar den Kopf schütteln, wenn die USA sich dem Protektionismus hingeben und China auf einmal dem Freihandel das Wort redet und ein eigenes regionales Freihandelsabkommen RCEP als Alternative zu TPP durchsetzen will (mit deutlich weniger Ambitionen jenseits der reinen Handelsthemen). Gleichzeitig sollte man aber in solchen weltpolitischen Änderungen auch Chancen sehen. Der EU-Handelskommissarin Malmström ist daher nur zu wünschen, dass sie Erfolg hat bei der Umsetzung ihres Auftrages, bereits laufende Verhandlungen für neue Handelsabkommen mit Japan, Indien und Australien zu beschleunigen und weitere Abkommen mit anderen Ländern und Regionen auszuhandeln. Zu hoffen ist, dass solche Anstrengungen nicht von politischen Erpressungsversuchen einzelner EU-Mitgliedstaaten oder Regionalparlamente unterminiert werden und sich der häufig ideologisch gespeiste Widerstand gegen Schiedsgerichte als Mittel der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten versachlicht. Die Alternativen – wie das angestrebte Welthandelsgericht – bleiben schließlich Zukunftsmusik. Sich mit Staaten wie Vietnam auf einen stehenden Investitionsgerichtshof einzulassen, dessen Mitglieder zu einem Drittel von der kommunistischen Staatspartei bestellt werden, zeugt dagegen entweder von einer gehörigen Portion Naivität oder Indolenz beim Schutz von Investorenrechten.

Auch angesichts von BREXIT, Trump und anderer politischer Erdbeben mag aber zumindest ein Tweet von Donald J. Trump aus dem Vorwahlkampf Hoffnung und Inspiration vermitteln: “Sometimes by losing a battle you find a new way to win the war.”

Dr. Stephan Wilske, Rechtsanwalt, Stuttgart

 
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