EuGH
Beschäftigungsstaat muss Grundfreibetrag auch beschränkt Steuerpflichtigen gewähren, die im Wohnsitzstaat keine nennenswerten Einkünfte erzielen oder nur über Ressourcen verfügen, die ihrem Wesen nach nicht der Steuer unterliegen
EuGH, Entscheidung vom 1. Juli 2004 - C-169/03;
EuGH
vom 01.07.2004
- Rs. C-169/03
RIW
2004, 714
(Heft 9)
Aus den Gründen1. Mit Beschluss vom 10. 4. 2003, beim Gerichtshof eingegangen am 14. 4. 2003, hat der Regeringsrätt in Bezug auf die Frage, ob die schwedischen Vorschriften über die Erhebung einer besonderen Einkommensteuer für im Ausland ansässige Personen in bestimmten Fällen gegen den Vertrag verstoßen können, gemäß Art. 234 EG eine Frage nach der Auslegung von Art. 39 EG zur Vorabentscheidung vorgelegt.2. Diese Frage stellt sich in einem Rechtsstreit zwischen Herrn Wallentin und dem ...
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