EuGH
Keine »Einbringung von Unternehmensteilen« bei Aufspaltung aktiver und passiver Wirtschaftsgüter
EuGH, Entscheidung vom 15. Januar 2002 - C-43/00;
EuGH
vom 15.01.2002
- C-43/00
RIW
2002, 321
(Heft 4)
Tenor1. Art. 2 Buchst. c und i der Richtlinie 90/434/EWG des Rates vom 23. 7. 1990 über das gemeinsame Steuersystem für Fusionen, Spaltungen, die Einbringung von Unternehmensteilen und den Austausch von Anteilen, die Gesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten betreffen, ist dahin auszulegen, dass eine »Einbringung von Unternehmensteilen« im Sinne der Richtlinie nicht vorliegt, wenn im Rahmen einer Übertragung der Betrag eines von der einbringenden Gesellschaft aufgenommenen Darlehens bei ...
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