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RIW 2002, 324
 
BFH
Nichtentstehen einer Zollschuld nur bei Nichtvorliegen grober Fahrlässigkeit

BFH, Entscheidung vom 13. November 2001 - VII R 88/00;

BFH vom 13.11.2001 - VII R 88/00
RIW 2002, 324 (Heft 4)
SachverhaltAuf Antrag der Klägerin, einer Spedition, wurden im August 1994 vier PKW mit je einem Versandschein T1 zum externen gemeinschaftlichen Versandverfahren abgefertigt. Bestimmungsstelle sollte jeweils das Zollamt Frankfurt/Oder sein. Als Empfänger der PKW waren Personen in der Ukraine angegeben. Da die Rückscheine zu den Versandverfahren nicht eingingen, leitete der Rechtsvorgänger des HZA jeweils das Suchverfahren ein. Im März 1995 teilte das Zollamt Frankfurt/Oder mit, dass die ...

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