Gerichtsstand nach EuInsVO – Satzungssitz und Rechtsvermutung des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen (Urteil vom 15.12.2011, C-191/10)
Die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. 5. 2000 über Insolvenzverfahren ist dahin auszulegen, dass ein Gericht eines Mitgliedstaats, das ein Hauptinsolvenzverfahren gegen eine Gesellschaft unter Zugrundelegung der Tatsache eröffnet hat, dass sich der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen der Gesellschaft im Gebiet dieses Mitgliedstaats befindet, dieses Verfahren in Anwendung einer innerstaatlichen Vorschrift nur unter der Bedingung auf eine zweite Gesellschaft, …
EuGH, RIW 2012, 166-168 (Urteil vom 15.12.2011, C-191/10)
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