BGH
Gerichtsstandsvereinbarung nach dem LugÜ erfordert schriftliche Willenskundgabe beider Vertragspartner
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2001 - IX ZR 19/00;
BGH
vom 22.02.2001
- IX ZR 19/00
RIW
2001, 456
(Heft 6)
SachverhaltDie Beklagte wohnt in Thalwil/Schweiz. Ihr Ehemann war Geschäftsführer einer GmbH mit Sitz in Deutschland. Er verpflichtete sich namens der Gesellschaft, der klagenden Sparkasse als Kreditsicherheit eine Bürgschaft seiner Ehefrau über 250 000 DM zu stellen. Ende April 1995 nahm die Beklagte an einer Besprechung in den Geschäftsräumen der Klägerin teil. Danach übersandte die Klägerin der Beklagten ein mit ihrem Firmenstempel versehenes vollständig ausgefülltes Bürgschaftsformular, das ...
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