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RIW 2012, 112
Takahashi 
Gesellschaftsrecht und Arbeitnehmerschutz in Japan

Anders als in Deutschland greifen im japanischen Recht keine Arbeitnehmerschutzrechte, wenn eine Gesellschaft übernommen, aufgespalten oder gelöscht werden soll. Nicht zuletzt beeinflusst von Konzepten des deutschen Rechts gibt es aber in Japan eine lebhafte Diskussion über die Stärkung entsprechender Arbeitnehmerschutzrechte. Der folgende Beitrag gibt den Stand diese Diskussion wieder.

Takahashi, RIW 2012, 112-118

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