EuGH
Eine Obergrenze allein verleiht nach dem Wert des Vorgangs bemessenen Abgaben noch keinen Gebührencharakter
EuGH, Entscheidung vom 21. Juni 2001 - C-206/99;
EuGH
vom 21.06.2001
- C-206/99
RIW
2001, 796
(Heft 10)
TenorArt. 12 Abs. 1 Buchst. e der Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. 7. 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der Fassung der Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom 10. 6. 1985 ist dahin auszulegen, dass Abgaben, wie sie im Ausgangsverfahren in Rede stehen, die für die Eintragung einer Erhöhung des Kapitals einer Kapitalgesellschaft im Handelsregister erhoben werden, ohne Obergrenze proportional zum gezeichneten Nennkapital steigen und nicht nach den Kosten ...
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