FG Baden-Württemberg (Außensenate Stuttgart)
Grenzüberschreitende Beförderungsleistung
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 4. November 1992 - 12 K 204/89;
FG Baden-Württemberg (Außensenate Stuttgart)
vom 04.11.1992
- 12 K 204/89
RIW
1993, 350
(Heft 4)
Sachverhalt:Streitig ist im Rahmen der grenzüberschreitenden Personenbeförderung die Aufteilung des Beförderungsentgelts in einen steuerbaren und steuerpflichtigen und einen nicht steuerbaren Anteil gemäß § 3 a Abs. 2 Nr. 2 UStG. Die Klägerin (Klin) betreibt ein Reisebüro und ein Omnibusunternehmen. Zum Reiseprogramm gehören auch Fahrten in das Ausland. Bei diesen Fahrten nimmt die Klin Reisevorleistungen in Form von Hotelunterbringung, Verpflegung, Reiseleitung, u. U. Bezug von Reiseführern ...
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