OFG Sachsen
Grobe Fahrlässigkeit bei Diebstahlsgefahr im Frachtverkehr in Oberitalien
OLG München, Entscheidung vom 29. November 1995 - 7 U 4806/95;
OFG Sachsen
vom 29.11.1995
- 7 U 4806/95
RIW
1997, 72
(Heft 1)
Sachverhalt:Der Lkw, der in Würzburg gegen 22.00 Uhr losgefahren war, erreichte am 24. 10. 1994 gegen 16.30 Uhr das Betriebsgelände der Empfängerin in Turin. Wegen eines Streiks wurde die Sendung jedoch nicht abgefertigt und dem Fahrer mitgeteilt, daß die Entladung erst am nächsten Tag erfolgen werde. Daraufhin stellte dieser den Lkw auf einem unbewachten Parkplatz in Sichtweite eines Restaurants ab. Während der Zeit von ca. 19.00-22.00 Uhr hielt er sich gemeinsam mit seinem Sohn in dem Lokal ...
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