BGH
Haftung des Frachtführers bei Beschädigung des Transportgutes und Lieferfristüberschreitung nach der CMR
BGH, Entscheidung vom 15. Oktober 1992 - I ZR 260/90;
BGH
vom 15.10.1992
- I ZR 260/90
RIW
1993, 410
(Heft 5)
Sachverhalt:Die Klägerin verlangt für Obst- und Gemüsetransporte, die sie im Auftrag der Beklagten im internationalen Straßengüterverkehr ausgeführt hat, restliche Fracht. Die Vorinstanzen haben der Klage teilweise stattgegeben. In der Revisionsinstanz geht es nur noch um die Frage, ob die Klägerin der Beklagten aus einem zu festen Kosten durchgeführten Transport von Spanien nach Deutschland zum Schadensersatz in Höhe von 10202,64 DM verpflichtet ist. Dazu hat die Beklagte vorgetragen, infolge ...
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