Haftungsteilung nach CMR zwischen Frachtführer und Versender (Urteil vom 25.01.2007, I ZR 43/04)
Für die Frage, ob die Haftung des Frachtführers für eine auf fehlerhaftes Verladen zurückzuführende Beschädigung des Gutes (Art. 17 Abs. 1 CMR) nach Art. 17 Abs. 4 lit. c CMR ausgeschlossen ist, kommt es darauf an, wer das Transportgut tatsächlich verladen hat. Liegen danach die Voraussetzungen eines Haftungsausschlusses nicht vor, ist ein vom Versender verschuldeter Schadensbeitrag – hier: Nichteinschreiten des an sich zur Verladung verpflichteten Versenders bei einer vom Fahrer vorgenommenen unzureichenden Verzurrung des Gutes auf einem Auflieger – im Rahmen der Haftungsabwägung nach Art.…
BGH, RIW 2007, 700-702 (Urteil vom 25.01.2007, I ZR 43/04)
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