OLG Nürnberg
Handel mit abgetrennten japanischen Optionsscheinen - Aufklärungspflicht der Bank
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. Februar 1999 - 4 U 2525/97;
OLG Nürnberg
vom 24.02.1999
- 4 U 2525/97
RIW
1999, 877
(Heft 11)
SachverhaltDer klagende Rentner arbeitete früher als Maurer, betätigte sich seit 1988 an der Börse und erwarb bis 1994 überwiegend Aktien. Am 18. und 19. 4. 1994 wies der Kläger die Beklagte an, 300 japanische T. Optionsscheine à 168 DM bzw. 400 solcher Scheine à 170 DM zum Gesamtpreis von 119 584 DM zu kaufen. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Kläger die Informationsschrift zum Erlangen der Termingeschäftsfähigkeit noch nicht unterzeichnet, dies geschah erst am 2. 12. 1994. Die erworbenen ...
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