Import von Medizinprodukten mit ausschließlich fremdsprachiger Gebrauchs-anweisung an Zwischenhändler zum Zwecke des Weiterexports – In-vitro-Diagnostika (Beschluss vom 17.07.2008, I ZR 133/07)
Ein Importeur, der aus Frankreich importierte Medizinprodukte ohne deutschsprachige Umverpackung und Gebrauchsanweisung in Deutschland an einen Fach- und Zwischenhändler zum Zwecke des Weiterexports in französischsprachige Länder abgibt, handelt nach §§ 3, 4 Nr. 11 UWG i.V. mit §§ 6, 7 MPG wettbewerbswidrig, wenn er nicht durch geeignete Maßnahmen sicherstellt, dass sein Abnehmer die Waren tatsächlich weiterexportiert und nicht an Endverbraucher in Deutschland abgibt.…
BGH, RIW 2008, 725-726 (Beschluss vom 17.07.2008, I ZR 133/07)
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