Insolvenzverfahren – Internationale Zuständigkeit – Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen einer natürlichen Person, die eine selbstständige Tätigkeit ausübt – Vorsitzender des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft (Urteil vom 19.09.2024, C-501/23)
Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 3 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. 5. 2015 über Insolvenzverfahren ist dahin auszulegen, dass der Begriff “Hauptniederlassung” einer natürlichen Person, die eine selbstständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit im Sinne dieser Bestimmung ausübt, nicht dem in Art. 2 Nr. 10 dieser Verordnung definierten Begriff “Niederlassung” entspricht.…
EuGH, RIW 2024, 845-849 (Urteil vom 19.09.2024, C-501/23)
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