OLG Köln
Internationale Zuständigkeit für Insolvenzverfahren eines im Ausland ansässigen Deutschen
OLG Köln, Entscheidung vom 23. April 2001 - 2 W 82/01;
OLG Köln
vom 23.04.2001
- 2 W 82/01
RIW
2001, 788
(Heft 10)
SachverhaltDer in Norwegen wohnhafte Schuldner hat am 24. 11. 2000 beantragt, über sein Vermögen das Insolvenzverfahren zu eröffnen und Restschuldbefreiung zu erteilen. Er hat seine Schulden mit insgesamt 54 650, 14 DM beziffert und einen Schuldenbereinigungsplan vorgelegt. Auf den Hinweis des AG, es bestünden Bedenken hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeit des angerufenen Insolvenzgerichts, hat der Schuldner ausgeführt, die Schulden seien zum größten Teil in der Zeit seiner Selbstständigkeit ...
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