OLG Stuttgart
Internationale Zuständigkeit bei Klage gegen die Partei eines Aktien-Poolvertrags
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. März 2004 - 14 U 21/01;
OLG Stuttgart
vom 24.03.2004
- 14 U 21/01
RIW
2004, 711
(Heft 9)
SachverhaltDer Beklagte hat seinen Wohnsitz in Italien. Die Kläger verlangen von ihm Schadensersatz wegen der Verletzung von Pflichten im Zusammenhang mit dem Verkauf von Aktien.Die Parteien hielten - gebunden durch einen Poolvertrag - als Familienaktionäre die Mehrheit der Aktien der X AG in Y. In dem Pool waren insgesamt 60,19 % aller Aktien der Y gebunden; der Beklagte hielt 16,93 %. Der Poolvertrag enthielt zum einen in § 4 die Verpflichtung zur einheitlichen Stimmrechtsausübung in der ...
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