Kapitalertragsteuer bei beschränkt steuerpflichtiger Kapitalgesellschaft in der Rechtsform der französischen “société par actions simplifiée” (S.A.S.) (Urteil vom 11.01.2012, I R 25/10)
Eine französische Kapitalgesellschaft in der Rechtsform einer “société par actions simplifiée” (S.A.S.) war bis zum 15. 12. 2004 nicht als “Gesellschaft eines Mitgliedstaats” i.S. von Art. 2 Buchst. a i.V. m. Buchst. f.des Anhangs der Richtlinie 90/435/EWG anzusehen. Dividendenzahlungen an eine solche Gesellschaft durch ihre deutsche Tochtergesellschaft erfüllten damit weder unmittelbar noch analog die Voraussetzungen des § 43 b Abs.…
BFH, RIW 2012, 416 (Urteil vom 11.01.2012, I R 25/10)
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