FG Köln
Kapitalertragsteuerübernahme bei verdeckter Gewinnausschüttung an ausländisches Mutterunternehmen: Gesellschaftsteuer?
FG Köln, Entscheidung vom 27. Mai 1992 - 11 K 4680/90;
FG Köln
vom 27.05.1992
- 11 K 4680/90
RIW
1993, 527
(Heft 6)
Sachverhalt:Der Beklagte (Bekl) setzte mit Bescheid vom 1. März 1990 gegen die Klägerin (Kl) Gesellschaftsteuer aus einer Steuerbemessungsgrundlage von DM 147 340,00 in Höhe von 1 v. H. mit DM 1473,00 fest. Der Bescheid beschreibt den steuerpflichtigen Sachverhalt dahin, daß die Kl im Jahr 1987 ihrer schweizerischen Gesellschafterin X-Holding S. A. 25% Kapitalertragsteuer (KESt) einbehalten habe. Davon seien 10% nach den Regeln des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens durch das ...
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