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RIW 2010, 228
 
EuGH
Für den Grundstückserwerb durch eine (österreichische) Gesellschaft, die von juristischen Personen gehalten wird, die dem Recht eines Drittlandes (Schweiz) unterliegen, darf eine Genehmigung verlangt werden

Art. 64;Art. 25 des Anhangs I; Kapitalverkehrsfreiheit, Genehmigungspflicht für den Erwerb von Immobilien im Land Wien durch Ausländer, österreichische Gesellschaft im Eigentum von schweizerischen Aktiengesellschaften, Zulässigkeit, Schweiz, keine Geltung der Niederlassungsfreiheit oder Kapitalverkehrsfreiheit über das Freizügigkeitsabkommen S.-EU, Niederlassungsfreiheit, Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU, keine Geltung der N. für juristische Personen aus der Schweiz

EuGH vom 11.02.2010 - Rs. C-541/08
RIW 2010, 228 (Heft 4)

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