BayObLG
Keine Anerkennung eines ausländischen Schiedsspruchs bei fehlender schriftlicher Schiedsabrede
BayObLG, Entscheidung vom 12. Dezember 2002 - 4Z Sch 16/02;
BayObLG
vom 12.12.2002
- 4Z Sch 16/02
RIW
2003, 383
(Heft 5)
SachverhaltIm September 1999 traten die Parteien erstmals telefonisch miteinander in Verbindung. Beide Seiten zeigten Interesse an der Anbahnung einer Geschäftsbeziehung, in deren Rahmen landwirtschaftliche Erzeugnisse von Jugoslawien nach Deutschland exportiert werden sollten. Für die Antragsgegnerin führte die Verhandlungen der Zeuge Z, Ehemann der Inhaberin und einziger Mitarbeiter in der nicht im Handelsregister eingetragenen Einzelfirma. Zur Durchführung eines Exportgeschäfts kam es im Jahr ...
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