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RIW 1996, 1036
 
OFG Sachsen
Keine Ermittlungspflicht der Bank bei nachträglichen Änderungen in einem Dokumentenakkreditiv

OLG München, Entscheidung vom 3. Juli 1996 - 7 U 2162/96;

OFG Sachsen vom 03.07.1996 - 7 U 2162/96
RIW 1996, 1036 (Heft 12)
Sachverhalt:Die Klägerin nimmt die Beklagte aus einem Akkreditiv in Anspruch. Die Beklagte eröffnete zugunsten der »T Foreign Trading Co. Inc. Etiler-Istanbul, Türkei« ein unwiderrufliches, zunächst bis 15. 12. 1992 befristetes Dokumentenakkreditiv zur Abwicklung eines Kaufvertrages über Pkw-Reifen. Als Auftraggeber war bezeichnet »M/S H. GmbH, München«. Das Akkreditiv lautete über 156 150 US $; an Dokumenten waren verlangt u. a. eine unterzeichnete Handelsrechnung (zweifach) sowie eine von der ...

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