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RIW 2006, 958
BFH 
Körperschaftsteuerbelastung des Betriebsstättengewinns einer EU-Kapitalgesellschaft (Urteil vom 09.08.2006, I R 31/01)

Der von einer ausländischen EU-Kapitalgesellschaft im Jahre 1994 durch eine Zweigniederlassung im Inland erzielte Gewinn unterliegt einer Körperschaftsteuerbelastung von 33,5 v. H., allenfalls von 33,885 v. H. (Anschluss an EuGH-Urteil vom 23. 2. 2006 Rs. C-253/03 “CLT-UFA”, ABlEU 2006, Nr. C 131,4).

BFH, RIW 2006, 958-960 (Urteil vom 09.08.2006, I R 31/01)

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