OLG Frankfurt a. M.
Nachweis von Schäden bei internationalem Lufttransport verderblicher Güter
OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Juli 1993 - 5 U 159/92;
OLG Frankfurt a. M.
vom 12.07.1993
- 5 U 159/92
RIW
1994, 68
(Heft 1)
Aus den Gründen:»1. Auf den Schadensfall findet das Warschauer Abkommen in der Fassung des Haager Protokolls Anwendung, da in Peru dieses Abkommen seit 3. Oktober 1988 in Kraft ist (Fundstellennachweis B zum Teil II des Bundesgesetzblattes 1991). Es handelt sich um eine internationale Beförderung, bei der Abgangs- und Zielort im Gebiet zweier Vertragsstaaten liegen (Art. 1 Abs. 1 und 2 WA).2. Die Rechtsbeziehungen der Parteien richten sich, soweit nicht das Warschauer Abkommen sie unmittelbar ...
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