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RIW 2022, 394
EuGH 
Ne bis in idem – eingeschränkte Geltung in nachfolgenden Wettbewerbsverfahren ([unbekannt] vom 22.03.2022, C-117/20)

Art. 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union in Verbindung mit deren Art. 52 Abs. 1 ist dahin auszulegen, dass er der Verhängung einer Geldbuße gegen eine juristische Person wegen eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht der Union nicht entgegensteht, wenn gegen diese Person im Hinblick auf denselben Sachverhalt am Ende eines Verfahrens wegen eines Verstoßes gegen eine sektorspezifische Regelung über die Liberalisierung des betreffenden Marktes bereits eine endgültige Entscheidung ergangen ist, …

EuGH, RIW 2022, 394 ([unbekannt] vom 22.03.2022, C-117/20)

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