OLG Düsseldorf
Nichtige Vereinbarung eines Fixgeschäfts bei Geltung der CMR
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 9. März 1995 - 18 U 142/94;
OLG Düsseldorf
vom 09.03.1995
- 18 U 142/94
RIW
1995, 597
(Heft 7)
Aus den Gründen:»I. Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß die Rechtsbeziehungen der Parteien den Vorschriften des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) unterliegen undnur - soweit darin keine besonderen Regelungen enthalten sind - ergänzend nach deutschem Recht zu beurteilen sind (vgl. BGH WM 1983, 1017).II. Zu Recht hat das Landgericht dem Kläger den vereinbarten Frachtlohn von insgesamt 13 280 DM zugesprochen (§ 631 BGB).1. Die ...
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