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RIW 2002, 482
 
EuGH
Proportional zum Nennkapital steigende Gebühren eines Amtsnotars für die Beurkundung eines GmbH-Gründungsvertrags sind nach der Gesellschaftsteuerrichtlinie grundsätzlich verbotene Abgaben

EuGH, Entscheidung vom 21. März 2002 - C-264/00;

EuGH vom 21.03.2002 - C-264/00
RIW 2002, 482 (Heft 6)
TenorDie Richtlinie 69/335/EWG des Rates vom 17. 7. 1969 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital in der Fassung der Richtlinie 85/303/EWG des Rates vom 10. 6. 1985 ist so auszulegen, dass die Gebühren für die notarielle Beurkundung eines unter diese Richtlinie fallenden Rechtsgeschäfts in einem Rechtssystem, in dem die Notare Beamte sind und ein Teil der Gebühren dem Staat zufließt, der der Dienstherr der Notare ist und der diese Einnahmen für die Finanzierung seiner ...

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