OLG Düsseldorf
Prozeßkostenhilfe für ausländischen Staatsangehörigen mit ausländischem Aufenthaltsort
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. November 1993 - 20 W 67/93;
OLG Düsseldorf
vom 15.11.1993
- 20 W 67/93
RIW
1994, 879
(Heft 10)
Aus den Gründen:»Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Landgericht das Prozeßkostenhilfegesuch des in Polen lebenden Klägers, eines polnischen Staatsangehörigen, mit der Begründung zurückgewiesen, das Gesetz sehe die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für Ausländer mit ausländischem Aufenthaltsort nicht vor. Der hiergegen erhobenen Beschwerde des Klägers hat es nicht abgeholfen. Das Rechtsmittel führt zur Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und zur Zurückverweisung der Sache nach § 575 ZPO. ...
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