Hanseatisches OLG Hamburg
Prozeßkostensicherheit eines US-Bürgers (Illinois)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. April 1996 - 14 U 111/95;
Hanseatisches OLG Hamburg
vom 19.04.1996
- 14 U 111/95
RIW
1997, 688
(Heft 8)
Sachverhalt:Der Kläger macht gegen die Beklagten Ansprüche aus einer Y. Versicherung geltend. Die Beklagten haben die mangelnde Sicherheit wegen der Prozeßkosten geltend gemacht. Der Kläger ist ein Bürger der USA mit Wohnsitz in Chicago, Illinois. Durch Zwischen-Urteil des Landgerichts Hamburg ist der Kläger zur Sicherheitsleistung verurteilt worden. Diese Sicherheitsleistung umfaßt die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten für zwei Rechtszüge. Nachdem der Kläger innerhalb der ihm im ...
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