LG Karlsruhe
Rechtsscheinhaftung bei irreführender Firmierung einer französischen SARL
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Oktober 1995 - 12 O 402/95;
LG Karlsruhe
vom 31.10.1995
- 12 O 402/95
RIW
1996, 429
(Heft 5)
Sachverhalt:Die Klägerin führte bei einem Bauvorhaben Gerüst- und Maurerarbeiten durch, für die sie vom Beklagten, der in Karlsruhe als selbständiger Architekt tätig ist, Zahlung verlangt. Das Vertragsangebot der Klägerin war an die Karlsruher Büroadresse des Beklagten gerichtet. Die Erteilung des Auftrags erfolgte mit Fax-Schreiben. Dieses Schreiben, das von Herrn C., einem Mitarbeiter im Architekturbüro des Beklagten, geschrieben und unterschrieben und mit dem Bürostempel des Beklagten ...
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