Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. 7. 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten – Anwendbarkeit des § 43b EStG und der Anlage 2 (zu § 43 b) auf die Beitrittsstaaten Rumänien und Bulgarien
Die Richtlinie 2006/98/EG des Rates vom 20. 11. 2006 (ABl. EU Nr. L 363, S. 129) zur Anpassung bestimmter Richtlinien im Bereich Steuerwesen anlässlich des Beitritts Bulgariens und Rumäniens sieht die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 90/435/EWG des Rates vom 23. 7. 1990 über das gemeinsame Steuersystem der Mutter- und Tochtergesellschaften verschiedener Mitgliedstaaten auf die Beitrittsstaaten Bulgarien und Rumänien ab dem 1. …
BMF, RIW 2007, 640
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