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RIW 1999, 619
 
OLG Frankfurt a. M.
Schadensersatz bei Transporten im internationalen Luftverkehr nach dem Warschauer Abkommen

OLG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 21. April 1998 - 5 U 210/96;

OLG Frankfurt a. M. vom 21.04.1998 - 5 U 210/96
RIW 1999, 619 (Heft 8)
SachverhaltDie Klägerin verlangt Schadensersatz für das Abhandenkommen zweier Frachtstücke auf dem Flughafen in St. Petersburg, die je einen gebrauchten Laptop und eine Platine enthielten. Die als Spediteur tätige T. erhielt von der Klägerin den Versendungsauftrag und beauftragte hiermit die Beklagte. Es wurde ein Luftfrachtbrief auf den Namen der Klägerin als Absenderin ausgestellt. Bei der Landung in St. Petersburg waren die Frachtstücke noch an Bord des Flugzeugs. Nach der Entladung, bei der ...

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