EuGH
Besteuerungsgrundlage bei kreditfinanziertem Warenverkauf ist angegebener Kaufpreis - auch bei geringerer Auszahlung des Kreditgebers an den Verkäufer
EuGH, Entscheidung vom 15. Mai 2001 - C-34/99;
EuGH
vom 15.05.2001
- C-34/99
RIW
2001, 545
(Heft 7)
TenorArt. 11 Teil A Abs. 1 Buchst. a der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. 5. 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) ist in dem Sinne auszulegen, dass bei einer entgeltlichen Lieferung von Gegenständen, die folgende Merkmale aufweist:- ein Einzelhandelsverkäufer verkauft Waren zu dem angegebenen Preis, den er dem Käufer in ...
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