Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie – Sonderregelung für Reisebüros und Reiseveranstalter: Pauschalpreis, der den Transfer in das Bestimmungsland und/oder den Aufenthalt in diesem Land sowie Sprachunterricht umfasst (Urteil vom 13.10.2005, C-200/04)
Art. 26 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. 5. 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage ist dahin auszulegen, dass er auf einen Wirtschaftsteilnehmer Anwendung findet, der Dienstleistungen wie die “High-School-Programme” und “College-Programme”, …
EuGH, RIW 2006, 553-556 (Urteil vom 13.10.2005, C-200/04)
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