Hanseatisches OLG Hamburg
Stillschweigende Einbeziehung der ADSp in internationalen Speditionsverträgen
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. Februar 1995 - 6 U 252/94;
Hanseatisches OLG Hamburg
vom 23.02.1995
- 6 U 252/94
RIW
1997, 70
(Heft 1)
Aus den Gründen:»I. Das Landgericht hat zu Recht seine internationale Zuständigkeit gemäß Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ bejaht, weil nach § 65 a ADSp Hamburg Erfüllungsort für die hier in Rede stehenden Verbindlichkeiten der Beklagten ist.Die ADSp sind nämlich unabhängig davon, ob die Beklagte das Schreiben der Klägerin vom 2. September 1994 erhalten hat oder nicht, Vertragsbestandteil geworden. Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil des Senats in VersR 1986, S. 808*RIW 1987 S. 149. m. w. N.) werden ...
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