OLG Köln
Kaufabschluß, Bestätigungsschreiben und Rechtzeitigkeit einer Mängelrüge
OLG Köln, Entscheidung vom 22. Februar 1994 - 22 U 202/93;
OLG Köln
vom 22.02.1994
- 22 U 202/93
RIW
1994, 972
(Heft 11)
Sachverhalt:Die Klägerin macht gegen die Beklagte eine Kaufpreisforderung aus abgetretenem Recht der in N. ansässigen Firma B. LTD M./L. (im folgenden: Zedentin) geltend. Die Zedentin hatte am 27. Januar 1992 mit der Beklagten in Deutschland über eine geschäftliche Zusammenarbeit verhandelt. Mit Telefax vom 28. Januar 1992 an die Zedentin erklärte die Beklagte, sie bestätige ihre Bestellung von Edelholz. Im Mai 1992 sandte die Zedentin eine Schiffsladung des erwähnten Edelholzes an die Beklagte ...
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